Nach Beziehungsstreit inhaftiert - Polizeiliche Wegweisung missachtet
Am Dienstag, 03. Januar 2011, kurz nach 23.00 Uhr mussten Kantons- und Regionalpolizei an einen Beziehungsstreit nach Menziken ausrücken. Nach der ersten Vorsprache stellte sich heraus, dass gegenseitig Tätlichkeiten ausgeteilt wurden. Beide Beteiligten, eine 27-jährige Frau und ihr 29-jähriger Freund standen
zu diesem Zeitpunkt unter Alkoholeinfluss.
Gestützt auf das Aargauische Polizeigesetz wurde dem jungen Agressor eine polizeiliche Wegweisung von 10 Tagen ausgesprochen. Nachdem er sich entfernte, kehrte er innerhalb innerhalb Stunde trotzdem wieder zurück und sprach Drohungen gegen die Partnerin aus, so dass der Streit ein zweites Mal eskalierte. Erneut mussten die Polizeikräfte vor Ort ausrücken. Die Kantonspolizei Aargau nahm ihn daraufhin vorläufig fest und inhaftierte ihn für die weiteren Ermittlungen.
Bei polizeilichen Interventionen wegen «Häuslicher Gewalt» kommt es jährlich zu mehr als 1’000 Ausrückungen der Kantons- und Regionalpolizeien. Dabei können durch diese Stellen Zwangsmassnahmen wie die polizeiliche
Wegweisung oder gar eine vorläufige Festnahme verfügt werden.
