Motorradfahrer verunfallt

Bei der Kontrolle der Ausweise stellten die Polizisten fest, dass der Verunfallte den erforderlichen praktischen Grundkurs nicht absolviert hatte. Der Lernfahrausweis war somit nicht mehr gültig. Der Fehlbare wird für dieses Vergehen bei der Staatsanwaltschaft Innerschwyz zur Anzeige gebracht.

Doppeltes Pech für den Verunfallten …
Erstens erlitt der Mann am 1. Tag des neuen Jahres Verletzungen. Zweitens wird seit dem 1. Januar 2012 das Fahren ohne erforderlichen Führerausweis nicht mehr als blosse Übertretung, sondern als Vergehen geahndet. Dem Motorradfahrer droht somit nicht nur eine Busse, sondern er muss auch mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren und/oder einer Geldstrafe von bis zu 360 Tagessätzen à maximal 3000 Franken rechnen.

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