Spieler des FC St.Gallen in Untersuchungshaft

Das Zwangsmassnahmengericht hat vorläufig Untersuchungshaft angeordnet. Für den Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung. Aufgrund der laufenden Untersuchung und zum Schutz der Privatsphäre des Opfers werden keine weiteren Informationen erteilt.

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