Personen- und Sachschäden nach Sprengung

Zwei Arbeiter einer angrenzenden Unternehmung wurden durch die herabfallenden Steine leicht verletzt. Sie konnten das Spital nach einer Kontrolle wieder verlassen. Ein Kleinkind musste wegen Verdacht auf einen Hörschaden zum Arzt gebracht werden. Der entstandene Sachschaden kann zur Zeit noch nicht beziffert werden. Die Schäden werden zur Zeit von der Polizei aufgenommen. Die Staatsanwaltschaft Oberwallis hat eine Untersuchung eingeleitet um die genaue Ursache zu klären.

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