Verkehrsbehinderung Mooswiesenweg
Die Zufahrten bis zur Baustelle ist beidseits möglich und gestattet. Fussgängerinnen und Fussgänger werden nicht eingeschränkt. Anwohnende können ihre Liegenschaften stets erreichen.
Dauer der Massnahmen Mittwoch, 31. August 2011 bis Freitag, 30. März 2012