Beschuldigter der beiden Tötungsdelikte geständig

Der Beschuldigte ist geständig, seine Ehefrau und die Leiterin des Sozialamtes erschossen zu haben. Als Motiv gibt er an, dass sich seine Ehefrau von ihm habe trennen wollen und er vom Sozialamt zu wenig finanzielle Unterstützung erhalten habe. Die Staatsanwaltschaft hat Antrag auf Anordnung von Untersuchungshaft beim Zwangsmassnahmengericht gestellt.

 
Gegen den Beschuldigten ist seit 11. Juli 2011 ein Verfahren wegen häuslicher Gewalt bei der Staatsanwaltschaft See / Oberland anhängig. In jenem Verfahren wurde durch die Polizei ein Wegweisungs-, Rayon- und Kontaktverbot nach Gewaltschutzgesetz verfügt, welches noch andauerte. Abklärungen im Zusammenhang mit den Abläufen in diesem Verfahren werden derzeit von der Oberstaatsanwaltschaft getätigt.
Auskünfte im Rahmen dieser Medienmitteilung erteilt Staatsanwalt lic.iur. R. Geisseler, Staatsanwaltschaft IV des Kantons Zürich, Gewaltdelikte, heute von 15:00 Uhr bis 16:00 Uhr unter Tel. 044 248 31 87.

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