Motorradfahrerin verletzt sich bei Überholmanöver
Auf einem geraden Teilstück setze sie zu einem Überholmanöver an. Als sich die Motorradlenkerin auf der Höhe des zu überholenden Personenwagens befand, setzte auch diese Fahrzeuglenkerin zum Überholen an. Dabei kam es zu einer seitlichen Kollision, bei der sich die Motorradlenkerin verletzte. Der Sachschaden beträgt ca. CHF 6‘000.–.