Doppelt so schnell wie erlaubt
Die Geschwindigkeitsmessungen mit einem mobilen Radarmessgerät fanden im Innerortsbereich statt. Dabei wurde kurz nach 7 Uhr ein 21-jähriger Deutscher mit 109 anstatt der erlaubten 50 Stundenkilometern gemessen.
Gegenüber der Kantonspolizei Thurgau konnte er keinen Grund für seine massiv übersetzte Geschwindigkeit angeben. Der 21-Jährige musste den Führerausweis abgeben und wird nun bei der Staatsanwaltschaft Frauenfeld verzeigt.