Brand eines Reiheneinfamilienhauses

Sämtliche Bewohner der benachbarten Reihenhäuser konnten rechtzeitig ihre Häuser verlassen. Zum Zeitpunkt des Brandausbruches befand sich niemand im Objekt. Es kamen keine Personen zu Schaden. Nach ersten
Erkenntnissen erfolgte der Brandausbruch im Dachgeschoss. Es entstand grosser Sachschaden, das Brandobjekt ist unbewohnbar und das anschliessende Reiheneinfamilienhaus wurde ebenfall stark in Mitleidenschaft gezogen. Die Klärung der Bandursache ist Gegenstand der noch laufenden Ermittlungen.

Publireportagen

Empfehlungen