Strafverfahren wegen Verdachts des Insiderhandels
Aus Rücksicht auf die laufende Untersuchung erteilen die Oberstaatsanwaltschaft, die Staatsanwaltschaft III und die Polizei keine weiteren Auskünfte, auch keine TV- und Radiostatements. Die Staatsanwaltschaft informiert von sich aus, sobald es der Stand der Untersuchung erlaubt.