Strafverfahren wegen Verdachts des Insiderhandels

Aus Rücksicht auf die laufende Untersuchung erteilen die Oberstaatsanwaltschaft, die Staatsanwaltschaft III und die Polizei keine weiteren Auskünfte, auch keine TV- und Radiostatements. Die Staatsanwaltschaft informiert von sich aus, sobald es der Stand der Untersuchung erlaubt.

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