Führerausweisentzug nach Geschwindigkeitsmessung

Um 2.27 Uhr passierte ein Junglenker die Messstelle mit rechtlich relevanten 122 km/h. Erlaubt sind dort 80 km/h. Der Führerausweis wurde ihm auf der Stelle eingezogen. Der fehlbare Lenker wird an das zuständige Untersuchungsamt verzeigt.

 

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