Führerausweisentzug nach Geschwindigkeitsmessung
Um 2.27 Uhr passierte ein Junglenker die Messstelle mit rechtlich relevanten 122 km/h. Erlaubt sind dort 80 km/h. Der Führerausweis wurde ihm auf der Stelle eingezogen. Der fehlbare Lenker wird an das zuständige Untersuchungsamt verzeigt.
Für St.Gallen