Fahren im angetrunkenen Zustand

Bei der anschliessenden Kontrolle ist der starke Alkoholmundgeruch aufgefallen. Die durchgeführten Atemlufttest’s bestätigten, dass dieser nicht mehr fahrfähig war. Der deutsche Tourist musste auf der Stelle ein Bussenkostendepositum leisten. Die Fahrberechtigung in der Schweiz wurde ihm aberkannt.

 

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