Führen eines Personenwagens unter Alkoholeinfluss
Dabei stellten die Beamtem bei einem Fahrzeuglenker Alkoholgeruch aus dem Munde fest. Der vor Ort durchgeführte Atemlufttest bestätigte die Feststellung. Der verantwortliche Personenwagenfahrer musste sich einer Blutprobe unterziehen. Der Führerausweis wurde ihm auf der Stelle abgenommen. Der Lenker wird entsprechend den Tatbeständen zur Anzeige gebracht.