Festnahme wegen Drogenbesitz
Bezüglich der Herkunft des Marihuana konnte der Mann keine konkreten Angaben machen und er verstrickte sich mit seinen gemachten Aussagen weiter. Aus diesem Grunde wurde gegen den Angehaltenen durch die zuständige Behörde die Inhaftierung verfügt. Das Betäubungsmittel wurde sichergestellt und der Fehlbare wird angezeigt.