Todesfall bei Pfadi-Übung in Adlikon: Strafverfahren abgeschlossen
Im Rahmen einer Pfadfinderübung haben der Angeschuldigte und der später verstorbene Jugendliche aus Schwarzpulver selber hergestellte Feuerwerkskörper abgefeuert. Die Explosion erfolgte verzögerungslos bei der Zündung des Böllers, wodurch einer der beiden Beteiligten schwere Halsverletzungen erlitt, die noch auf der Unfallstelle zum Tod führten. Ursache der zu schnell erfolgten Explosion war bei der Herstellung ausgelaufenes Schwarzpulver, welches nicht ordnungsgemäss entfernt wurde und sich sofort entzündete.
Der geständige Angeschuldigte wurde mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Winterthur / Unterland vom 26. März 2010 wegen fahrlässiger Tötung und Vergehen gegen das Sprengstoffgesetz zu einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu Fr. 40.– sowie einer Busse von Fr. 1’200.– verurteilt. Er hat bei der Herstellung, Vorbereitung und Zündung des selbst gebastelten Böllers massgeblich mitgewirkt und die zum Tode führende Explosion durch mangelnde Sorgfalt im Umgang mit dem Schwarzpulver mit verursacht. Dies unter Missachtung des Verbots, Sprengmittel oder pyrotechnische Gegenstände zu blossen Vergnügungszwecken zu verwenden. Bei der Strafzumessung ist berücksichtigt worden, dass der damals 18-Jährige beim Unfall selber massive Verletzungen erlitten hatte und durch den Tod seines Kollegen schwer betroffen war. Der Strafbefehl ist in Rechtskraft erwachsen