Intervention im häuslichen Bereich

Der Ehemann ist damit nicht einverstanden, weshalb es zwischen den Parteien zu einem Handgemenge am Wohnort kam. Dabei soll es auch zu gegenseitigen Tätlichkeiten gekommen sein. Die Eheleute wurden zum Vorgefallenen befragt und sie werden sich als Sofortmassnahme räumlich trennen. Von den Beratungsangeboten wurden die Beteiligten in Kenntnis gesetzt.

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