Alkoholisierte Fahrzeuglenker

Dabei musste bei zwei Personenwagenlenkern festgestellt werden, dass sie ihre Fahrzeuge in alkoholisiertem Zustand gelenkt haben. Die Atemlufttests der Motorfahrzeuglenker ergaben Werte zwischen 0.59 Promille und 0.86 Promille. Die Beteiligten werden beim zuständigen Untersuchungsamt zur Anzeige gebracht.                                          

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