Der Tod von Markus Reinhardt - kein Fremdverschulden

Zur Abklärung der Todesursache hat die Staatsanwaltschaft Graubünden unverzüglich eine Untersuchung eingeleitet. Dabei wurden unter Anderem rechtsmedizinische Abklärungen angeordnet. Diese ergaben, dass der Tod von Markus Reinhardt nicht durch ein Fremdverschulden verursacht wurde. Aufgrund der vorliegenden Anhaltspunkte ist davon auszugehen, dass er sich mit seiner Dienstwaffe das Leben genommen hat. Weitere Angaben, etwa über allfällige Hintergründe dieses Todesfalles, werden durch die Staatsanwaltschaft nicht gemacht.

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