Mehrere Frauen rechtswidrig in der Schweiz

Unter der Leitung Staatsanwaltschaft, Untersuchungsamt Uznach, wurde in einem Restaurant eine polizeiliche Kontrolle durchgeführt. In dem auch als Kontaktbar geführten Restaurationsbetrieb konnten zwei Frauen aus Brasilien, je eine aus Ungarn, Surinam und von der Dominikanischen Republik angetroffen werden. Sie alle hielten sich rechtswidrig in der Schweiz auf und übten eine unbewilligte Erwerbstätigkeit in der Bar aus. Ob ihnen dort eine Umsatzbeteiligung versprochen wurde bzw. zukam, ist bestritten. Neben ihrer Tätigkeit als Animierdamen in der Bar, boten sie Liebesdienste auf eigene Rechnung an.
 
Auf Verfügung des Ausländeramtes wurden bzw. werden drei Frauen ausgeschafft. Gegen zwei von ihnen wurde ein Einreiseverbot von drei Jahren erlassen. Bei einer der ausgeschafften Frauen bestand schon ein Einreiseverbot für die Dauer von fünf Jahren. Bei den anderen beiden Frauen wurde eine Wegweisung mit einer Ausreisefrist verfügt. Zudem wurde bei ihnen ein Bussen- und Kostendepositum erhoben.
 

Gegen den Betreiber der Bar und dessen Ehefrau wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts auf mehrere Straftatbestände eröffnet. 

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