Häusliche Gewalt

ST.GALLEN (dssi) Der 44-jährige Familienvater hatte mit seinem im gleichen Haushalt lebenden 19-jährigen Sohn eine vorerst verbale Auseinandersetzung. Der Streit der beiden Männer artete in eine Rangelei aus. Um die Ursache der Auseinandersetzung zu klären, wurden Vater und Sohn getrennt und befragt. Es stellte sich heraus, dass die Beiden verschiedene Ansichten bezüglich der Arbeitsmoral hatten. Der Sohn begab sich nach einem klärenden Gespräch an seinen Ausbildungsort.

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