AI: Strassenverkehrsabgaben 2010 unverändert

Gemäss der Verordnung zum Einführungsgesetz zum Strassenverkehrsgesetz (GS 741.011) legt die Standeskommission (Regierung) jährlich die Höhe der Strassenverkehrsabgaben fest. Für das Jahr 2010 hat die Standeskommission beschlossen, die Höhe der Strassenverkehrsabgaben mit einer Ausnahme unverändert zu belassen.
Die Ausnahme betrifft Fahrzeuge, die nur in den Sommermonaten verwendet werden, aber im Winter zur Prüfung fällig werden. Für solche Fälle kann die Fahrzeugprüfung neu im Sinne eines kundenfreundlichen Ablaufs in die Zeit verschoben werden, während welcher das Fahrzeug im Gebrauch steht. Dieser Vorgang und die Überwachung der Termine verursachen einen erhöhten Aufwand. Um diesen Umstand in der Rechnungsstellung angemessen berücksichtigen zu können, wird die heutige Gebühr von Fr. 10.– durch einen Gebührenrahmen von Fr. 10.– bis Fr. 50.– ersetzt.
Der Standeskommissionsbeschluss ist am 1. Januar 2010 in Kraft getreten.

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