Die durchgeführte Nachfahrmessung im Belchentunnel, der mit einer Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h signalisiert ist, ergab einen Durchschnittwert von 190 km/h. Zeitweise betrug die Geschwindigkeit über 200 km/h. Der 34-jährige italienische Fahrzeuglenker wurde an das zuständige Statthalteramt verzeigt und musste ein beträchtliches Bussendepositum hinterlegen. Weiter wurde dem Lenker der ausländische Führerausweis in der Schweiz aberkannt und die Weiterfahrt verboten. Das Fahrzeug musste nach der Kontrolle durch den Beifahrer gelenkt werden.