Fall Zugersee: Behörden gehen von Unfalltod aus

Die Untersuchungsbehörden haben darauf eine Obduktion der Leiche im Institut für Rechtsmedizin der Universität Zürich angeordnet. Zur Klärung des Leichenfundes wurde ein Zeugenaufruf veröffentlicht. 

Aufgrund der Resultate der gerichtsmedizinischen Obduktion und dem aktuellen Ermittlungsstand  müssen die Untersuchungsbehörden von einem Unfalltod ausgehen. Hinweise auf eine aktive Dritteinwirkung, welche zum Tod des Mannes geführt haben, liegen nicht vor.

Im Zuge der Ermittlungen wurde ein 35-jähriger Mann aus dem Umfeld des Verstorbenen in Untersuchungshaft gesetzt. In der Zwischenzeit ist der Mann wieder aus der Haft entlassen worden.

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