Thurgauer Regierung ist für neuen Straftatbestand

In seiner Vernehmlassung an das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement teilt der Regierungsrat mit, dass er diese Bestrebungen unterstützt, weil der Tatbestand der Körperverletzung für eine Bestrafung in solchen Fällen oft nicht ausreiche.
 
Strafbar soll dabei auch die Täterschaft sein, welche die Tat im Ausland begangen hat. Dabei soll unberücksichtigt bleiben, ob die Tat am Tatort strafbar ist.

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