Quartierpläne mit Visieren und Modellen

Mit Quartierplänen werden örtliche Bauvorschriften teilweise abgeändert: Grenzabstände werden verkleinert, Bauhöhen und Ausnützung vergrössert. Der Bevölkerung würden die Ausmasse solcher Sonderbauvorschriften erst bei der Baueingabe und Visierung bewusst – «und dann hagelt es Einsprachen», schreibt
die StwK.

Dadurch würden Bauvorhaben verzögert und es entstünden unnötige Kosten. Die Diskussion über solche Bauvorschriften sollte schon bei der Eingabe der Quartierpläne stattfinden, postuliert die StwK.
«Um dies zu erreichen, könnten die Vorschriften des Baugesetzes beispielsweise so geändert werden, dass die Grösse der geplanten Gebäude dann schon durch Visiere oder Modelle für die Bevölkerung ersichtlich wäre.» Im Fall des Migros-Neubaus in Teufen wurden die Höhe und Masse des Baukörpers erst nach der Visierung ersichtlich.

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