Appenzell Innerrhoden rügt Kompetenzverteilung

Die Raumplanung müsse Aufgabe der Kantone bleiben.

Der Entwurf beachte die Kompentenzverteilung zwischen Bund und Kantonen nicht, schreibt die Standeskommsission in ihrer Vernehmlassungsantwort vom Freitag. Raumplanung müsse primär Aufgabe der Kantone bleiben.

Zudem gehe der Bund mit der Totalrevision des Raumplanungsgesetztes weiter, als die Landschaftsschutzinitiative verlange. Die Vorlage für ein neues Raumentwicklungsgesetz tauge nicht als Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative, schreibt die Innerrhoder Regierung.

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