Fussgängerin schwer verletzt: Belohnung ausgesetzt
Trotz intensiver Ermittlungen ist es der Kantonspolizei bislang nicht gelungen, den Lenker oder die Lenkerin des fraglichen Autos zu ermitteln. Die Kantonspolizei Aargau setzt nun eine Belohnung von 2’000 Franken aus für Hinweise, die zur Ermittlung der verantwortlichen Person führen. Zuständig ist die Kantonspolizei in Baden (Telefon 056 200 11 11).
Die 18-jährige Fussgängerin ist nach einem längeren Spitalaufenthalt wieder zu Hause. Sie ist allerdings bis auf weiteres auf einen Rollstuhl angewiesen. Wie heute feststeht, hat sie erhebliche Bein- und Fussverletzungen, Brüche im Beckenbereich, Verletzungen an einem Nackenwirbel, eine starke Hirnerschütterung sowie diverse Prellungen und Schürfungen erlitten.
Am Abend des 12. Februar hatte ein blauer Kompakt-SUV (Geländewagen) die junge Frau frontal erfasst, als sie auf dem Fussgängerstreifen die Landstrasse überquert hatte. Durch den wuchtigen Aufprall war die Frau rund 17 Meter weit fortgeschleudert worden. Ohne anzuhalten war das unbekannte Auto danach weitergefahren.