Revidierter Schutzplan in Auflage
Im Februar 2008 waren die überarbeiteten Ortsplanungsinstrumente der Gemeinde Hefenhofen und dabei auch der Schutzplan genehmigt worden. Allerdings hatte das kantonale Departement für Bau und Umwelt in seinem Entscheid festgestellt, dass die Gemeinde ihren Schutzauftrag nicht gemäss Natur- und Heimatschutzgesetz nicht ausreichend erfülle.
Der Gemeinderat hat daraufhin nochmals die Schutzwürdigkeit der weiteren Kulturobjekte überprüft. Nun hat er beschlossen, fünf weitere Kulturobjekte unter Schutz zu stellen. Der revidierte Schutzplan gelangt von Freitag, 13. Februar, bis Mittwoch, 4. März, in die öffentliche Auflage. Während der Auflagefrist kann, wer ein schutzwürdiges Interesse hat, gegen den revidierten Schutzplan beim Gemeinderat Einsprache erheben.
Auf dem revidierten Schutzplan sind nun in der Gemeinde Hefenhofen 25 Kulturobjekte als geschützt bezeichnet. Der revidierte Schutzplan kann auf der Website www.hefenhofen.ch eingesehen werden.