Brandstiftung als Brandursache
Beim Brand eines Mehrfamilienhauses an der Oberdorfstrasse in Horgen vom Sonntagabend ist ein Sachschaden von rund 500 000 Franken entstanden. Von den 14 Asylbewerbern (acht Erwachsene, sechs Kinder), die den Hausteil bewohnten, wurde niemand verletzt.
Die Abklärungen des Brandermittlers der Kantonspolizei Zürich haben ergeben, dass der Brand im Kellergeschoss entstand und dass eine technische Ursache als Brandursache ausgeschlossen werden kann. Im Vordergrund der Ermittlungen steht Brandstiftung. Ob diese fahrlässig oder vorsätzlich verübt wurde ist Gegenstand weiterer Abklärungen.
Älterer Artikel zu diesem Thema:
«Brand eines Mehrfamilienhauses» vom 15. September 2008
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