Beurkundungsgesetz zur Kenntnis genommen

Im Kanton Appenzell Ausserrhoden gibt es kein Beurkundungsgesetz. Bestimmungen zur Beurkundung und Beglaubigung finden sich lediglich in den Art. 9, 10 und 16 EG zum ZGB (bGS 211.1).

Schon seit längerem sah die Sach- und Terminplanung des Regierungsrates vor, ein formelles Beurkundungsgesetz zu erlassen. Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf soll dieses Vorhaben umgesetzt werden.

Weitere Einzelheiten finden Sie im erläuternden Bericht zum Beurkundungsgesetz.


Entwurf des Beurkundungsgesetz

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