Zonenplan und Baureglement gültig

Damit sind insbesondere der revidierte Zonenplan und das revidierte Baureglement gültig und gelangen zur Anwendung.

Die mit Datum vom 6.10.2006 für eine Dauer von drei Jahren erlassene Planungszone für das ganze Gebiet der Gemeinde ist somit hinfällig und wird aufgehoben.

Für die Aufhebung der Planungszone gilt eine Auflagefrist vom 11. bis 30. April 2008. Die Aufhebung der Planungszone wird mit der Veröffentlichung im kantonalen Amtsblatt wirksam.

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