Mitbenützung der Gründeponie
polizadmin Appenzell Ausserrhoden
Mit der gegenseitigen Unterzeichnung einer Vereinbarung wird es den Einwohnern der Nachbargemeinde ermöglicht, die Grüngutdeponie im Bächli mitzubenützen. Äste, Stauden, Rasenschnitt, Laub und Gartenabraum können zu den gleichen Preisen wie für die Teufner abgegeben werden. Diese Regelung hat einstweilen für zwei Jahre Gültigkeit.