Bürgerrechtsgesuch befürwortet

An das kantonale Amt für Zivilstandswesen ist eine entsprechende Mitteilung erfolgt.

Sobald der Gesuchsteller die Eidgenössische Bewilligung zum Erwerb des Gemeinde- und Kantonsbürgerrechts vorweisen kann, wird das Gesuch der Gemeindeversammlung vorgelegt.

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