Bürgerrechtsgesuch befürwortet
An das kantonale Amt für Zivilstandswesen ist eine entsprechende Mitteilung erfolgt.
Sobald der Gesuchsteller die Eidgenössische Bewilligung zum Erwerb des Gemeinde- und Kantonsbürgerrechts vorweisen kann, wird das Gesuch der Gemeindeversammlung vorgelegt.