Ehemaliger Gemeinderat wegen Drogen vor Gericht
Gegen den am 16. Januar verhafteten ehemaligen Stadtzürcher Gemeinderat wurde am 16. August Anklage erhoben.
Die Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat wirft dem ehemaligen Gemeinderat der Stadt Zürich Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie Widerhandlung gegen das Heilmittelgesetz vor. Der heute 44-Jährige wird sich vor dem Einzelrichter zu verantworten haben.
Die Anklage beantragt eine bedingte Geldstrafe von 180 Tagessätzen à 150 Franken sowie eine unbedingte Busse von 3500 Franken.
Für Zürich