Tötungsdelikt geklärt: Schwiegersohn ist schuldig

Im Winterthurer Tötungsdelikt vom Sonntagnachmittag, 12. August zum Nachteil eines 73-jährigen Blumenhändlers, hat sein 42-jähriger Schwiegersohn italienischer Nationalität heute gegenüber der Staatsanwältin zugegeben, seinen Schwiegervater mit einem Messerstich getötet zu haben.

Hintergrund der Tat bildeten Spannungen und Reibereien des Angeschuldigten mit seinem Schwiegervater. Die näheren Umstände der Tat bilden Gegenstand weiterer Untersuchungen, welche durch die Staatsanwaltschaft für Gewaltdelikte geführt werden.


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