Gemeinde für neues Sozialhilfegesetz

Im Zuge des derzeit laufenden kantonalen Vernehmlassungsverfahrens hat sich der Gemeinderat Wolfhalden für eine Änderung im Sozialhilfegesetz (Art. 40 Abs. 2) ausgesprochen. Die Bestimmung, wonach sich der Kanton an den Kosten beteiligen kann, soll aber durch eine absolute Aussage ersetzt werden, wonach sich der Kanton effektiv an den Kosten bezüglich der Personen im Asylbereich beteiligt.

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