Sanierungsbeitrag für FG Brand

Gemäss Strassenverzeichnis handelt es sich bei der betroffenen Strasse um eine Erschliessungsstrasse. Nach Art. 33 des noch gültigen Strassenreglements der Gemeinde Heiden können Beiträge an den Strassenunterhalt inklusive Schneebruch von maximal 50 Prozent bezahlt werden. Nach bisheriger Praxis wird immer der Beitragssatz von 50 Prozent angewandt. Die Bemessung des Beitrags entspricht im übrigen auch der Regelung, wie sie im neuen Strassenreglement, dem die Stimmbürgerschaft am 11. März 2007 zugestimmt hat, vorgesehen ist.

Der Gemeinderat hat deshalb der Flurgenossenschaft für diese Strassensanierung einen Beitrag von 50 Prozent der entstandenen Kosten von 18’262 Franken zugesichert.

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