51,5 Stunden auf dem Schiessplatz
polizadmin Appenzell Ausserrhoden
Die Benützung der 300 Meter Schiessanlage basiert seit Herbst 1994 auf einer Vereinbarung. Pro Jahr darf an maximal 14 Schiesshalbtagen mit insgesamt 61 Stunden geschossen werden. Von dieser Begrenzung ausgenommen sind das Kantonale Schützenfest, das Eidgenössische Feldschiessen sowie militärische Schiessen. An Sonn- und allgemeinen Feiertagen gilt mit Ausnahme des Eidg. Feldschiessens und allfälligem Kantonalschützenfest ein allgemeines Schiessverbot.
Der von der Standschützen-Gesellschaft für dieses Jahr vorgelegte und vom Gemeinderat genehmigte Schiessplan umfasst 14 Halbtage mit 51,5 Stunden. Der Schiessplan kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden und wird im Internet publiziert.