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Wird der Vollrausch bald noch teurer?

AI. Nach diversen negativen Vorkommnissen mit Jugendlichen an der Fasnacht 2007 erwägt die Standeskommission eine wesentliche Erhöhung der Polizeigebühren.

Die Standeskommission hat sich vom Justiz-, Polizei- und Militärdepartement das Vorgehen der Kantonspolizei beim Antreffen von betrunkenen Personen aufzeigen lassen. Besonders im Blickpunkt stand dabei der Umgang mit Jugendlichen, die zuviel Alkohol konsumiert haben – ein wachsendes Problem, wie Bruno Koster von der Kantonspolizei Innerrhoden bestätigt. «An der vergangen Fasnacht hatten wir gleich ein paar Fälle, bei denen massiv über die Stränge geschlagen wurde», gibt er Auskunft.

Inhaftierung als letzte Massnahme
Nach der geltenden Praxis rückt in der Praxis je nach Meldungseingang die Sanität oder eine Polizeipatrouille aus. Die Beamten vor Ort müssen entscheiden, ob eine angetroffene betrunkene Person in ihrem Zustand nach Hause gebracht werden kann oder andernfalls in Gewahrsam genommen werden muss. Ist die Person nicht ansprechbar, wird ein Arzt beigezogen oder die Person mit der Ambulanz ins Spital überführt. Im Zweifel wird bei stark betrunkenen Personen ein Arzt beigezogen, dessen Befund für das weitere Verhalten der Polizei ausschlaggebend ist. In der Regel wird eine noch ansprechbare betrunkene Person nach Hause chauffiert und die Inhaftierung zwecks Ausnüchterung stets als letzte Massnahme vorbehalten.

Eltern werden auch ohne Einverständnis benachrichtigt
Bei jugendlichen Betrunkenen werden die Eltern telefonisch verständigt und eingeladen, ihr Kind abzuholen. Eine Rapportierung erfolgt auch in diesem Fall und der Polizeieinsatz wird in Rechnung gestellt.

Bei betrunkenen Jugendlichen werden auch gegen den Widerstand der Betroffenen die Eltern verständigt, soweit dies möglich ist. Können die Eltern nicht erreicht werden, wird die betrunkene jugendliche Person in Gewahrsam genommen. Ist diese wieder ansprechbar, erfolgt eine Anhörung und es wird ein schriftliches Protokoll verfasst. Die Vormundschaftsbehörde wird mit einem Rapport bedient. Für die Ausnüchterungshaft werden 100 Franken eingezogen oder in Rechnung gestellt.

Starke Anhebung der Gebühren
Die Standeskommission hat jetzt einen allfälligen Handlungsbedarf diskutiert. Sie findet es zwar richtig, die angewendete Praxis beizubehalben, möchte die entsprechenden Gebühren aber wesentlich zu erhöhen, wie auch Bruno Koster von der Kantonspolizei Innerrhoden bestätigt: «Jawohl, die Gebühren sollen massiv angehoben werden». Auf Anfrage heisst es bei der Ratskanzlei, dass die Standeskommission beim Grossen Rat einen Antrag gestellt hat, dass beispielsweise das Heimführen von Betrunkenen zwischen 300 und 500 Franken kosten soll. Darüber muss der Grosse Rat aber erst noch entscheiden. Eines scheint aber klar: Ein allzu blauer Abend wird in Zukunft wohl ganz schön ins Auge gehen können und am nächsten Tag nicht nur im Kopf sondern auch noch in der Geldbörse spürbar sein.

Appenzell InnerrhodenAppenzell Innerrhoden / 24.04.2007 - 11:52:00