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WhoIs Protection bei Domains: Was ist das eigentlich?

Wer eine Domain kauft, um darauf später eine Webseite zu hosten, der ist unter Umständen im Internet leicht identifizierbar. Denn mit einer «WhoIs»-Abfrage wäre es Dritten möglich, die persönlichen Daten des Domain-Inhabers herauszufinden – inklusive vollständigem Namen und Adresse.

Die WhoIs-Protection soll eben das verhindern.

Mehr Privatsphäre für Domain-Inhaber

Die Domain ist die einzigartige Internetadresse, unter der eine Webseite erreichbar ist. Also das, was nach dem «www.» folgt. Dabei ist einerseits der Name variabel, andererseits auch die Domainendung. Domainendungen sind beispielsweise «.ch» für die Schweiz oder «.com» für die USA beziehungsweise den internationalen Raum. Domains können Interessierte entweder erwerben, weil diese noch nicht verwendet werden oder sie alternativ von dem bisherigen Domain-Inhaber zu einem verhandelten Preis abkaufen.

Nun ist es notwendig, die bisherige mit der aktuellen Situation zu vergleichen. In früheren Zeiten des Internets war es Dritten jederzeit möglich, bei dem jeweiligen Registrar die Kontaktdaten des Domain-Inhabers abzurufen. So konnten sich beispielsweise interessierte Käufer an den Inhaber wenden – genauso war es aber möglich, dass Cyberkriminelle diese Daten missbrauchen, beispielsweise für Werbezwecke. Für die jeweiligen Domain-Inhaber endete das nicht selten in einer Mail- oder Werbepost-Flut, prinzipiell ging dadurch ausserdem Privatsphäre verloren.

Seit dem Jahr 2021 ist das in der Schweiz nicht mehr so, in Österreich und Deutschland (aufgrund der DSGVO) ist der WhoIs-Schutz schon länger gegeben. Zum Ende des Jahres 2020 nahm der Bundesrat eine Anpassung vor, die in der Schweiz zum 1. Januar 2021 wirksam wurde. Demnach sind bei .ch-Domains die WhoIs-Daten nun ebenso geschützt, wie bei unseren europäischen Nachbarn.

Kontaktanfragen bleiben weiterhin möglich

Natürlich möchten Webmaster und Domain-Inhaber aber nicht unbedingt von der Aussenwelt komplett abgeschnitten sein. Für Domain-Inhaber ist es daher wichtig, für Dritte weiterhin erreichbar zu bleiben. Normalerweise legen Webmaster dafür selbst den Grundstein, indem sie beispielsweise ein Impressum oder Kontaktformular auf die Webseite einbinden. Das ist zugleich auch die optimale Lösung, denn dann ist der Umweg über die Domain-WhoIs-Daten gar nicht erst notwendig.

Parallel dazu bleibt das WhoIs in der Schweiz erhalten, aber eben nicht mehr mit den persönlichen Daten des Domain-Inhabers, sondern mit den Kontaktdaten des Registrars. Ebenfalls enthält es den hinterlegten Nameserver, sofern einer vorhanden ist, sowie den DNSSEC-Schutz der Domain und das Datum der erstmaligen Registrierung der Domain. Sofern es Kaufinteressenten für die Domain gibt, haben die also weiterhin die Möglichkeit sich an den aktuellen Inhaber zu wenden.

Kein automatischer Schutz bei internationalen Domains

Anders sieht es aus, wenn Unternehmen in der Schweiz keine ch-Domain nutzen, sondern beispielsweise eine .com oder eine .net Domain. Hier spielt auch eine Rolle, wer der Registrar ist. Der weltgrösste Registrar ist Verisign, die seit kurzem auch bei diesen Domains öffentlich die WhoIs-Daten verbergen, sie selbst aber erhalten.

Besondere Aufmerksamkeit ist notwendig, wenn weniger bekannte Registrare genutzt werden. Ein Beispiel dafür ist die deutsche Domainendung .bayern. Die wird nicht, wie man annehmen könnte, vom Freistaat Bayern aus verwaltet, sondern ist eine ccTLD aus Weissrussland – und deshalb gelten die dortigen Gesetze.

Fazit: Informieren, schützen und loslegen

Eine Webseite zu erstellen ist immer der zweite Schritt, zunächst bedarf es dafür einer Domain. Wer besonders auf seine Privatsphäre bedacht ist, muss sich bei ch-Domains keine Sorgen machen, aber bei internationalen und weniger bekannten Endungen darauf achten, wer der Registrar ist und wo die Domain verwaltet wird.

 

Titelbild: © Ground Picture – shutterstock.com

News / 21.11.2023 - 16:01:19