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Warnung vor Sextortion-Erpressung

BE. Donnerstag, 5. Februar 2015. Die Kantonspolizei Bern warnt vor der sogenannten Sextortion-Erpressung im Internet. In den letzten sieben Monaten gingen über 50 Meldungen von Personen ein, bei denen Internetbekanntschaften versuchten, nach erotischem Bild- oder Videoaustausch Geld zu erpressen.

Sie treten über Chatrooms oder soziale Netzwerke mit ihren späteren Opfern in Kontakt. Bereits nach kurzer Zeit fordern die unbekannten Personen ihr Gegenüber auf, erotisches Bild- oder Videomaterial von sich zu versenden, sich vor laufender Web-Cam zu entblössen oder sexuelle Handlungen vorzunehmen.

Durch Entblössen ihres eigenen Körpers täuscht die anfragende Person ein sexuelles Interesse oder gar Interesse an einer Beziehung vor. Das gesendete oder erstellte Bild- oder Videomaterial wird durch die Täterschaft aufgezeichnet und das Opfer dann mit diesen Inhalten erpresst.

Die Unbekannten verlangen Geld, damit die aufgezeichneten Inhalte nicht im Internet veröffentlicht oder an Freunde und Bekannte in sozialen Netzwerken gesandt werden.

In der Zeit von Juni 2014 bis Ende Januar 2015 wurden der Kantonspolizei Bern über 50 Fälle gemeldet. Die Dunkelziffer dürfte jedoch hoch sein. In drei Fällen waren die Täter erfolgreich, dabei entstand ein Schaden von rund 36'000 Franken.

Die Kantonspolizei Bern warnt davor, auf solche Vorgehen und Aufforderungen einzutreten und rät, die nachfolgenden Verhaltenstipps der Schweizerischen Kriminalprävention zu befolgen:

– Wenn eine fremde Person Sie nach kurzer Zeit auffordert, erotisches Bild- oder Videomaterial von sich zu schicken oder sexuelle Handlungen vor der Web-Cam vorzunehmen, ist Misstrauen und Vorsicht geboten.

– Sollten Sie erpresst werden, brechen Sie den Kontakt sofort ab und erstatten Sie Anzeige bei der Polizei. Sichern Sie nach Möglichkeit Daten.

– Senden Sie kein Geld an Ihnen unbekannte Personen und schon gar nicht via Geldtransferservice.

– Nehmen Sie mit dem Anbieter der jeweiligen Plattform Kontakt auf, um die Veröffentlichung zu verhindern oder rückgängig zu machen.

Weitere Informationen finden sich auf den Homepages der Schweizerischen Kriminalprävention, der Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität und der Kantonspolizei Bern.

BernBern / 06.02.2015 - 07:38:19