• Aargau
  • Appenzell Ausserrhoden
  • Appenzell Innerrhoden
  • Basel-Landschaft
  • Basel-Stadt
  • Bern
  • Freiburg
  • Genf
  • Glarus
  • Graubünden
  • Jura
  • Luzern
  • Neuenburg
  • Nidwalden
  • Obwalden
  • Schaffhausen
  • Schwyz
  • Solothurn
  • St.Gallen
  • Stadt Winterthur
  • Stadt Zürich
  • Tessin
  • Thurgau
  • Uri
  • Waadt
  • Wallis
  • Zug
  • Zürich

Vorsicht bei Online-Käufen im Internet – Präventionstipps der Kapo St. Gallen

Online-Marktplätze haben sich als Verkaufsplattformen im Internetetabliert. Auch man hier das ein oder andere Schnäppchen zu machen kann, sollten Käufer und Verkäufer vorsichtig sein, um nicht auf Betrüger hereinzufallen.

Die Kantonspolizei St. Gallen informiert zusammen mit der Schweizerischen Kriminalprävention zu Betrug auf Online-Marktplätzen und gibt wichtige Tipps.



Welche Betrugsformen auf Online-Marktplätzen gibt es?

Es gibt verschiedene Wege, wie Kriminelle versuchen, an das Geld ihrer Opfer zu kommen.

Verkauf von Scheinware

Ein Verkäufer bietet Produkte an und verlangt Zahlung per Vorkasse. Die angebotenen Waren befinden sich jedoch nicht in seinem Besitz, der Käufer bezahlt, bekommt aber niemals eine Lieferung. Oftmals handelt es sich dabei um hochwertige Produkte, die zu einem vermeintlich günstigen Preis angeboten werden.

Es gibt verschiedene Anzeichen, bei denen Kaufinteressenten wachsam sein sollten:

  • Schwer erhältliche Produkte werde zu sehr günstigen Preisen angeboten.
  • Der Verkäufer drängt auf einen schnellen Kaufabschluss und eine umgehende Zahlung.
  • Oftmals soll die Zahlung auf ein im Ausland geführtes Konto erfolgen.
  • Der Name des Kontoinhabers ist nicht mit dem Verkäufer identisch.
  • Der Verkäufer lehnt Anfragen zum persönlichen Abholen des Kaufgegenstands direkt ab.
  • Bei den Bildern handelt es sich nicht um eigene Fotos, sondern Abbildungen aus dem Internet.

Zu günstige Produkte sollten Misstrauen wecken. (Bild: Rawpixel.com – shutterstock.com)


Erwerb durch Scheinkäufer

Nicht nur als Käufer ist Vorsicht geboten, auch bei einem Verkauf kann ein Betrug drohen. Ein vermeintlicher Käufer interessiert sich für einen sehr teuren Artikel, nach Angaben der Schweizerischen Kriminalprävention kann es sich um ein Fahrzeug handeln. Der Käufer gibt an, im Ausland zu leben und das Angebot nicht persönlich besichtigen oder abholen zu können. Er würde aber einen Dritten vorbeischicken, um die Ware abzuholen. Als Beweis legt er einen gefälschten Zahlungsnachweis vor. Das Geld kommt nie beim Verkäufer an, der aber auf Grundlage der Bestätigung die Ware herausgibt.

In anderen Fällen überweisen Kriminelle angeblich zu viel und lassen sich die Überzahlung vom Verkäufer zurückzahlen. In diesen Fällen ist also nicht nur die Ware, sondern auch ein bestimmter Geldbetrag verloren.

Dreiecksverkauf über Second-Hand-Plattformen

Ein Betrüger bietet auf einer Second-Hand-Plattform angeblich neue Ware zum Schnäppchenpreis an. Meistens handelt es sich bei diesen Betrugsfällen um Kleidung. Der Käufer bezahlt das Angebot und erhält auch eine Lieferung eines neuen Produkts. Der Betrüger hat dieses Produkt jedoch bei einem Online-Händler bestellt und an den Käufer liefern lassen. Dabei hat er Kauf auf Rechnung gewählt, sodass der der Käufer dafür zahlen muss. Das an den Betrüger überwiesene Geld ist verloren.

Auch hier gilt es wachsam zu sein. Ein Hinweis auf diese Betrugsform können die Fotos sein, die in der Regel nicht vom Verkäufer, sondern oftmals vom Hersteller stammen.


Vorsicht vor Dreiecksverkäufen im Netz. (Bild: Achira22 – shutterstock.com)


Verkauf gefälschter Markenartikel

Kriminelle bieten vermeintlich günstig Markenartikel zum Kauf an. Oft sind auf den Fotos die Originalprodukte zu sehen, doch nach Bezahlung erhält der Käufer nur ein Plagiat. Diese Variante funktioniert auch umgekehrt: Der Verkäufer handelt ehrlich und bietet Markenware an, der Käufer behauptet dann jedoch, eine Fälschung erhalten zu haben.

Beim Kauf eines Markenartikels sollten Interessenten sich den Kaufbeleg zeigen lassen und diesen auch zu späteren Beweiszwecken aufbewahren. Gibt es auf den Kaufbelegen Unstimmigkeiten, könnte es sich um einen Betrug handeln.

Falsche Lieferdienste

Ein vermeintlicher Käufer teilt mit, dass er die Ware nicht selbst abholen kann, sondern einen Lieferdienst beauftragt. Die Gebühr soll der Verkäufer im Voraus zahlen oder seine Kreditkartendaten bekannt geben. Die Kapo St. Gallen weist darauf hin, dass Online-Marktplätze nicht mit speziellen Lieferdiensten zusammenarbeiten. Es sollten also keine Gebühren im Voraus oder etwa an der Haustür bei Abholung oder Lieferung bezahlt werden.



Datendiebstahl

Kriminelle verschaffen sich Zugang zu bestehenden Nutzerkonten bei Plattformen und wickeln darüber betrügerische Geschäfte ab. Gerade wenn der Nutzer ein leicht zu erratendes Passwort hat oder sein Benutzerkonto lange nicht genutzt hat, könnte so etwas vorkommen. Unter Umständen haben Kriminelle die Daten des Opfers bereits vorher gestohlen und eröffnen unter diesem Namen ein falsches Benutzerkonto. Es sollte also stets sorgsam mit den eigenen Daten umgegangen werden.


Sensible Daten sollten stets sicher gespeichert werden. (Bild: Pheelings Media – shutterstock.com)


Wie kann ich mich vor Betrug im Internet schützen?

Beim Kauf auf einem Online-Marktplatz sollten Käufer die Anzeige des Verkäufers genau prüfen. Gerade wenn nur allgemeine Bilder eingestellt wurden oder der Verkäufer sich bei Nachfragen merkwürdig verhält, ist Vorsicht angeraten. Hilfreich ist es zudem, auch auf anderen Plattformen nach dem Artikel zu suchen. Wird er unter einen anderen Namen aber mit identischem Text und Bildern angeboten, kann das auf eine betrügerische Absicht hinweisen.

Wichtig ist zudem, sich vom Verkäufer nicht drängen zu lassen. Auch persönliche Unterlagen wie der Ausweis sollten nicht weitergegeben werden. Gibt ein Verkäufer diese Dokumente freiwillig heraus, ist Misstrauen angesagt.

Ein Hinweis auf die Seriosität des Verkäufers sind bisher abgeschlossene Transaktionen auf dem Marktplatz. Vorsicht ist geboten, wenn der Anbieter noch keine Geschäfte abgeschlossen hat und nun ein sehr teures Produkt zu attraktiven Konditionen anbietet.

Die Kommunikation mit dem Verkäufer sollte nur über die entsprechende Plattform erfolgen, so besteht immer die Möglichkeit der späteren Nachverfolgung.

Wer auf verschiedenen Plattformen angemeldet ist, diese aber nicht mehr nutzt, sollte diese Konten schliessen.

Es empfiehlt sich zudem, Passwörter regelmässig zu ändern und auf entsprechenden Seiten im Netz zu prüfen, ob die eigene Mailadresse eventuell bei einer Datenpanne öffentlich gemacht wurde. Eine mögliche Seite ist haveibeenpwned.com. Hier kann unter Eingabe der E-Mail-Adresse geprüft werden, ob es eine Datenveröffentlichung gab.

Was ist bei Betrugsverdacht zu tun?

Wer Opfer eines Online-Betrugs geworden ist, sollte bei der Kantonspolizei eine Anzeige erstatten. Zudem ist der Betreiber des Online-Marktplatzes über den Vorfall in Kenntnis zu setzen. Unter Umständen gibt es die Möglichkeit, einen Käuferschutz in Anspruch zu nehmen.

Wurde die Transaktion per Überweisung abgewickelt, sollte auch die eigene Bank informiert werden.

 

Titelbild: fizkes – shutterstock.com

Polizeinews / 15.02.2023 - 11:16:05