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Vorbereitung auf eine mögliche Grippe-Pandemie

AR. Derzeit breitet sich die pandemische Grippe (H1N1) 2009 weltweit aus. In Appenzell Ausserrhoden traten bisher einige Verdachtsfälle auf, darunter befand sich jedoch noch kein bestätigter Fall.

Trotz der noch vergleichsweise geringen Verbreitung müssen sich die Ausserrhoder Schulen, Kindergärten und Kinderbetreuungsstätten auf eine mögliche Pandemie vorbereiten. Die Departemente Gesundheit und Bildung informieren die Schulen und Kinderbetreuungsinstitutionen in diesen Tagen über notwendige Massnahmen und Empfehlungen der zuständigen Behörden. Dabei stehen Hygienemassnahmen im Vordergrund. Gesunde Kinder und Jugendliche aus Familien ohne Krankheitsfall können und sollen am ersten Schultag ohne Bedenken die Schule, den Kindergarten oder die Kinderbetreuungsstätte besuchen.

Verlauf und Gefährlichkeit der Krankheit

Die heute verfügbaren Daten weisen darauf hin, dass die pandemische Grippe (H1N1) 2009 bei den meisten Erkrankten milde bis mittelschwere Symptome verursacht. Als positiv wertet das Bundesamt für Gesundheit (BAG) die Tatsache, dass sich das Virus bisher offenbar nicht verändert habe. Daher könne bei einer Ansteckung auch weiterhin von einem vergleichsweise moderaten Krankheitsverlauf ausgegangen werden. Jedoch breitet sich die Grippe in Europa sehr rasch aus. Ohne Massnahmen zur Verlangsamung der Ausbreitung droht die Gefahr, dass sehr viele Menschen gleichzeitig krank werden. Die eingeleiteten Massnahmen sollen die Verbreitung der Grippe verlangsamen. Dazu können auch die Schulen und Betreuungseinrichtungen einen Beitrag leisten.

Massnahmen für Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen
Zur Vorbeugung dient vor allem die Einhaltung der einfachen, vom BAG empfohlenen Hygienemassnahmen. Dazu gehören regelmässiges und gründliches Waschen der Hände mit Wasser und Seife, die Verwendung von Papiertaschentüchern beim Niesen und – wenn möglich – das Einhalten eines Abstands zwischen Personen von mindestens einem Meter. Derzeit sind in Appenzell Ausserrhoden keine weitergehenden Massnahmen wie konkrete Schliessungen von Klassen, Schulen oder Einrichtungen geplant. Je nach Verlauf der Pandemie können solche Massnahmen aber zu einem späteren Zeitpunkt in Erwägung gezogen werden.

Was Eltern wissen sollten
Kinder und Jugendliche mit Grippe-Symptomen (plötzlich auftretendes Fieber über 38°C, Schüttelfrost, Kopf-, Muskel- und Gliederschmerzen, Bauchschmerzen, Durchfall, Erbrechen usw.) dürfen nicht in die Schule oder in eine Betreuungseinrichtung geschickt werden, auch nicht im Zweifelsfall. Frühestens 24 Stunden, nachdem die Symptome verschwunden sind, kann die Schule oder Betreuungseinrichtung wieder besucht werden.
Wenn es im gleichen Haushalt einen Krankheitsfall gibt, können sich Kinder und Jugendliche besonders leicht anstecken. Für gesunde Kinder und Jugendliche aus Familien mit einem Krankheitsfall gelten je nach Alter unterschiedliche Regeln. Kinder unter sieben Jahren (sie besuchen Kinderkrippen oder den Kindergarten) sollen sieben Tage zu Hause bleiben, wenn ein Familienmitglied im gleichen Haushalt erkrankt ist. Kinder und Jugendliche, die  sieben Jahre oder älter sind, sollen jedoch die Schule besuchen, dort aber die allgemeinen Hygienemassnahmen besonders beachten. Der Grund für diese Unterscheidung liegt darin, dass es für jüngere Kinder besonders schwierig ist, den Sicherheitsabstand und die Hygienemassnahmen einzuhalten.

Unter ihnen verbreitet sich das Virus besonders rasch.
Die zuständigen eidgenössischen und kantonalen Behörden sowie die Leitungen der Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen werden die weitere Entwicklung laufend beobachten. Falls es die Situation erfordern sollte, werden die notwendigen Massnahmen in die Wege geleitet.

An die Eltern von Kindern und Jugendlichen in Schulen, Kindergärten und Kinderbetreuungseinrichtungen von Appenzell Ausserrhoden

Wie gefährlich ist die Krankheit?
Die heute verfügbaren Daten weisen darauf hin, dass die pandemische Grippe (H1N1) 2009 bei den meisten Erkrankten milde bis mittelschwere Symptome verursacht, vergleichbar mit jenen einer saisonalen Grippe. Häufig gesunden die Patienten ohne Behandlung. Doch sind einige Menschen an der pandemischen Grippe (H1N1) 2009 gestorben – gerade auch junge Menschen. Oft litten sie zuvor an chronischen Krankheiten, teilweise waren sei jedoch zuvor gesund.

Wie verläuft die Grippe und wie wird sie übertragen?
Die Grippe ist eine akute Infektionskrankheit der Atemwege, welche durch Influenzaviren verursacht wird. Die Übertragung der Viren erfolgt entweder direkt über Tröpfchen, die von einer infizierten Person über Niesen, Husten und Sprechen verbreitet werden oder indirekt über den Kontakt mit Oberflächen (z.B. Türklinken), auf denen Viren eine Zeit lang überleben können.

Was wird mit Massnahmen gegen die Verbreitung der pandemischen Grippe (H1N1) bezweckt?
Das aktuelle Ziel besteht darin, die weitere Ausbreitung des Virus zu verlangsamen bzw. zu begrenzen. Die Zahl der gleichzeitig kranken Menschen soll möglichst klein gehalten werden.

Stehen Schliessungen von Klassen, Schulen und Einrichtungen bevor?
Nein, derzeit sind keine konkreten Schliessungen geplant. Je nach Verlauf der Pandemie kann diese Massnahme aber zu einem späteren Zeitpunkt in Erwägung gezogen werden.
Welche Massnahmen gegen eine Ansteckung stehen zu Hause und in den Schulen offen?
Die wichtigste Massnahme besteht in der Einhaltung der folgenden Hygienemassnahmen:
•    Regelmässiges und gründliches Waschen der Hände mit Wasser und Seife.
•    Beim Husten oder Niesen ein Papiertaschentuch vor Mund und die Nase halten. Papiertaschentücher nach Gebrauch in einem Abfalleimer entsorgen und danach die Hände waschen.
•    Wenn kein Taschentuch zur Verfügung steht: Hand vor Nase und Mund halten und danach mit Wasser und Seife waschen oder Arm vor Nase und Mund halten.
•    Generell wenn möglich einen Abstand von mindestens 1m wahren.
 
Unter welchen Umständen sollen Kinder und Jugendliche zu Hause bleiben resp. nach Hause gehen?
Wenn mehrere der folgenden Symptome auftreten (im Zweifelsfall zu Hause bleiben resp. nach Hause gehen):
•    Plötzliche auftretendes Fieber über 38°C;
•    Schüttelfrost, Kopf-, Muskel- und Gliederschmerzen;
•    Schnupfen, trockener Husten und Halsschmerzen;
•    Schwindelgefühl oder Atembeschwerden;
•    Bauchschmerzen, Durchfall oder Erbrechen.

Ab welchem Zeitpunkt dürfen Kinder und Jugendliche, die krank gewesen sind, wieder zur Schule?
Frühestens 24 Stunden, nachdem die Symptome verschwunden sind.

Sollen Kinder und Jugendliche zur Schule, in den Kindergarten oder in die Betreuungsstätte geschickt werden, wenn es in der Familie (gleicher Haushalt) einen Krankheitsfall gibt?
Je jünger Kinder sind, desto schwieriger ist für sie die Einhaltung des Sicherheitsabstandes und der Hygiene-massnahmen. Unter ihnen verbreitet sich das Virus (H1N1) besonders rasch. Daher gilt:
•    Kinderkrippen / Kindergarten: Der Kantonsarzt empfiehlt, dass Kinder unter sieben Jahren sieben Tage zu Hause bleiben sollen, wenn ein Familienmitglied im gleichen Haushalt erkrankt. Ist es während dieser Zeit ohne Symptome, kann es danach wieder den Kindergarten resp. in die Kinderbetreuungsstätte. Während der Abwesenheitszeit soll das Kind möglichst wenig Kontakt zu anderen Kindern haben. Die betroffenen Familien sollen die allgemeinen Hygienemassnahmen beachten (häufiges Händewaschen mit Wasser und Seife, Niesen und Husten in ein Papiertaschentuch usw.). Sofern vorhanden, soll die erkrankte Per-son beim Kontakt mit gesunden Familienmitgliedern eine Gesichts- oder Hygienemaske tragen.
•    Primar- und Sekundarschule sowie Schulen auf der Sekundarstufe II: Kinder und Jugendliche sollen die Schule besuchen. Sie sollen jedoch die allgemeinen Hygienemassnahmen besonders beachten.

Dürfen Eltern ein gesundes Kind aus einer Familie ohne Krankheitsfall zu Hause behalten?
Es muss zwischen schulpflichtigen und vorschulpflichtigen Kindern unterschieden werden:
•    Schulpflichtige Kinder (Kindergarten, Volksschule und älter) sollen und müssen zur Schule gehen.
•    Nicht schulpflichtige Kleinkinder können die Erziehungsberechtigten nach eigenem Ermessen zu Hause behalten. Je nach Regelung der Kinderbetreuungsstätte können aber trotzdem Kosten entstehen.

Wer muss bei einem Krankheitsfall informiert werden? Zu welchem Zeitpunkt?
Die Eltern informieren die Klassenlehrperson, Kindergärtnerin oder Betreuungsstätte zu Beginn der Krankheit.
 

Appenzell AusserrhodenAppenzell Ausserrhoden / 05.08.2009 - 09:17:08