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Verfahren von Horrorunfall eingestellt – Neu mit Unfallbildern

Ottikon/ZH. Am 11. Juli 2006 war es auf der Oberlandautostrasse A 52 in Ottikon (Gemeinde Gossau) zu einem schweren Unfall mit sechs Todesopfern gekommen. Die Unfallursache sowie der Unfallhergang waren damals unklar.

Die Staatsanwaltschaft See/Oberland hat zwischenzeitlich in Zusammenarbeit mit dem Verkehrszug Hinwil, dem Institut für Rechtsmedizin der Universität Zürich, dem Unfallfotodienst und der Technischen Kontrolle der Kantonspolizei Zürich sowie dem Unfalltechnischen Dienst und dem Wissenschaftlichen Dienst der Stadtpolizei Zürich umfangreiche Untersuchungen durchgeführt. Nach Vorlage aller Untersuchungsergebnisse und Expertisen hat sich der tragische Unfall wie folgt zugetragen: Primäre Unfallursache war eine seitliche Kollision zwischen einem Mitsubishi und einem Ford, die in Richtung Hinwil fuhren.

Massenkollision
Durch diese Kollision verhakten sich die beiden Fahrzeuge und gerieten in den Gegenverkehrsraum, wo sich die Hauptkollision und die Folgekollisionen abspielten. Weshalb es zu dieser seitlichen Kollision kam, bleibt ungeklärt. Auf dem Überholstreifen der Gegenfahrbahn kollidierten die beiden Fahrzeuge heftig mit dem Richtung Zürich fahrenden Audi A3. Anschliessend prallte auf dem dortigen Normalstreifen ein Subaru Justy gegen den Mitsubishi. Kurz danach fuhr ein Subaru Impreza ebenfalls auf den Mitsubishi auf. Während dieser Zeit hob der Audi von der Fahrbahn ab und wurde von einem Citroën Saxo unterfahren.

Wer beging den Fehler?
Bei keinem der involvierten Fahrzeuge lassen sich unfallursächliche Geschwindigkeitsüberschreitungen nachweisen. Zudem kann den Lenkerinnen resp. Lenkern der in die Folgekollisionen verwickelten Fahrzeuge weder ein zu geringer Abstand noch eine zu späte Reaktion nachgewiesen werden. Ebenfalls bestehen bei keinem der Lenker oder Lenkerinnen Hinweise auf eine Fahrunfähigkeit.

Verfahren eingestellt
Bei dieser Sachlage hat die Staatsanwaltschaft See/Oberland das Verfahren eingestellt. Einerseits ist der Strafanspruch des Staates gegen die Lenker, die auf die Gegenfahrbahn geraten sind, erloschen, da diese beiden Lenker verstorben sind. Den übrigen überlebenden und verstorbenen Lenkern kann kein Vorwurf eines irgendwie gearteten pflichtwidrig unvorsichtigen Verhaltens gemacht werden, das kausal für eine Kollision gewesen wäre. Die entstandenen Verfahrenskosten in der Höhe von 72’000 Franken werden auf die Staatskasse genommen.


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Stadt ZürichStadt Zürich / 05.07.2007 - 19:30:00