• Aargau
  • Appenzell Ausserrhoden
  • Appenzell Innerrhoden
  • Basel-Landschaft
  • Basel-Stadt
  • Bern
  • Freiburg
  • Genf
  • Glarus
  • Graubünden
  • Jura
  • Luzern
  • Neuenburg
  • Nidwalden
  • Obwalden
  • Schaffhausen
  • Schwyz
  • Solothurn
  • St.Gallen
  • Stadt Winterthur
  • Stadt Zürich
  • Tessin
  • Thurgau
  • Uri
  • Waadt
  • Wallis
  • Zug
  • Zürich

Vandalenakte im „alten“ Kino Glarus

Glarus/GL. Während dem Wochenende vom 3./4.07.2010 wurde das Kino Glarus durch eine Gruppe von Jugendlichen teilweise massiv beschädigt.

Die Jugendlichen wüteten vandalenmässig im zwar nicht mehr im Betrieb befindlichen, aber dennoch in baulicher und kinotechnischer Hinsicht gut erhaltenen Lichtspieltheater von Glarus. Sie drangen in unterschiedlichen Zusammensetzungen mehrmals während der Tages- und speziell auch zur späten Nachtzeit in die Räumlichkeiten ein und verbrachten dort ganz im Sinne des gemeinsamen Spasses ihre Freizeit.
 
Nicht zuletzt auch unter Einwirkung von Alkohol kam es dann hauptsächlich im Verlaufe des Sonntags im Gebäude selbst zu Vandalenakten massivster Art. So wurden Wände, Mobiliar und Teppiche mit Ketchup bespritzt, bzw. übergossen, vereinzelt Wände mit Farbe besprayt und der ganze Kinosaal (inklusive Bühne) wurde mit Papierabfall und sonstigen Dingen in chaotischer Art übersät und verschmutzt. Die grosse Projektionsleinwand wiederum wurde mit Fett verschmiert, zerrissen und zerschnitten.
 
Anwohner wurden auf das Treiben der Jugendlichen aufmerksam und orientierten schliesslich die Polizei.
Aufgrund von Hinweisen aus der Bevölkerung konnte die Kantonspolizei Glarus rund 10 Jugendliche im Alter von 14 bis 17 Jahre ermitteln, welche sich in den vergangenen Tagen unrechtmässig im einstigen Stadtglarner Kino aufgehalten hatten. Rund die Hälfte davon dürfte sich an den Vandalenakten aktiv beteiligt haben.
 
Dabei entstand Sachschaden von mehreren tausend Franken, wobei in diesem geschätzten Betrag die Aufwendungen für die Aufräum- und Reinigungsarbeiten nicht enthalten sein dürften. Die Jugendlichen werden bei der zuständigen Amtsstelle (Jugendanwaltschaft) zur Anzeige gebracht.
GlarusGlarus / 06.07.2010 - 09:30:09