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Unfall wegen fehlender Sehhilfe?

Neuhausen am Rheinfall/SH. Ein Motorradlenker zog sich bei der Kollision mit einem Auto leichte Beinverletzungen zu. Der Autolenker hatte seine benötigte Sehhilfe nicht dabei.

Am Dienstagmorgen, dem 6. Februar 2007 hat sich im Scheideggkreisel in Neuhausen am Rheinfall ein Verkehrsunfall zwischen einem Personenwagen und einem Motorrad ereignet. Ein Personenwagenlenker fuhr auf der Schaffhauserstrasse abwärts in Richtung Scheideggkreisel. Gleichzeitig befuhr ein Motorradfahrer von Schaffhausen her den Scheideggkreisel und beabsichtigte in die Zentralstrasse abzubiegen.

Motorrad übersehen
Als der Personenwagen den Kreisverkehrsplatz befuhr, übersah er den bereits im Kreisel befindlichen Motorradfahrer, wodurch es zwischen den beiden zur Kollision kam. Dabei zog sich der Motorradfahrer leichte Beinverletzungen zu und musste sich in ärztliche Behandlung begeben.

Bei der Unfallaufnahme stellte sich heraus, dass der 43-jährige Personenwagenlenker die erforderliche Sehhilfe nicht bei sich hatte. An den Fahrzeugen entstand geringer Sachschaden.

ZürichZürich / 06.02.2007 - 17:24:00