• Aargau
  • Appenzell Ausserrhoden
  • Appenzell Innerrhoden
  • Basel-Landschaft
  • Basel-Stadt
  • Bern
  • Freiburg
  • Genf
  • Glarus
  • Graubünden
  • Jura
  • Luzern
  • Neuenburg
  • Nidwalden
  • Obwalden
  • Schaffhausen
  • Schwyz
  • Solothurn
  • St.Gallen
  • Stadt Winterthur
  • Stadt Zürich
  • Tessin
  • Thurgau
  • Uri
  • Waadt
  • Wallis
  • Zug
  • Zürich

Umfahrungsstrassen Wattwil und Bütschwil – Kommission stimmt Vorlagen zu

Watwil/Bütschwil/SG. Die vorberatende Kommission beantragt dem Kantonsrat, dem Bau der beiden Umfahrungsstrassen Wattwil und Bütschwil zuzustimmen.

Die Grossprojekte können die beiden Dörfer vom grossen Durchgangsverkehr um rund die Hälfte entlasten. In der Septembersession wird der Kantonsrat in erster Lesung über die Bauvorhaben beraten.

Unter dem Vorsitz von Kantonsrat David Imper, Heiligkreuz/Mels, hat sich die vorberatende Kommission an zwei Tagen vor Ort mit den beiden Umfahrungsstrassen Bütschwil und Wattwil (2. Etappe) auseinandergesetzt. Eine grosse Mehrheit der Kommission empfiehlt nun dem Parlament, auf die Vorlagen einzutreten und diesen zuzustimmen.

Hauptverkehrsachse ins Toggenburg
In Bütschwil wird das Dorfzentrum von der Kantonsstrasse Nr. 13 durchquert, die ins touristisch beliebte Toggenburg führt. Das Umfahrungsprojekt sieht vor, dass das Ortszentrum von Bütschwil auf einer Länge von rund 3,8 Kilometern am östlichen Dorfrand umfahren wird. Die Gesamtkosten von rund 200 Millionen Franken gehen zu Lasten des Kantons St.Gallen, verteilt auf eine Bauzeit von voraussichtlich sechs Jahren.

Das Dorfzentrum von Wattwil wird ebenfalls von der Kantonsstrasse Nr. 13 durchquert. Sie verbindet die im Norden liegende Umfahrung Wattwil (1. Etappe) mit der im Süden liegenden Umfahrung Ebnat-Kappel. Auf einer Länge von rund 3,4 Kilometern wird das Ortszentrum von Wattwil südwestlich, entlang der Talflanke, umfahren. Die Gesamtkosten von rund 123 Millionen Franken gehen ebenfalls zu Lasten des Kantons St.Gallen, verteilt auf eine Bauzeit von voraussichtlich drei Jahren.

Rücksicht auf Mensch und Umwelt
Verschiedene Erhebungen und Berechnungen des kantonalen Tiefbauamtes zeigen, dass der zunehmende Durchgangsverkehr die Umwelt, die Verkehrssicherheit und die Lebensqualität der Dorfbewohner negativ beeinflusst. Die vom Baudepartement erarbeiteten Linienführungen sind das Ergebnis langjähriger und aufwändiger Studien und Abklärungen. Die Kommission liess sich vor Ort davon überzeugen, dass die Linienführungen Rücksicht auf Landschaft, Natur, Gewässer und Umwelt nehmen sowie die Verkehrssicherheit in den Zentren und den Schutz der schwächeren Verkehrsteilnehmer deutlich verbessern.

Um die Umlagerungswirkung auf die Umfahrungsstrasse sicherzustellen, sind flankierende Massnahmen auf dem bestehenden Strassennetz zwingend erforderlich. Diese sind Sache der politischen Gemeinden und sollen auf den Zeitpunkt der öffentlichen Planauflage, die im Frühjahr 2010 vorgesehen ist, von den Gemeinden zugesichert werden. Daher diskutierte die Kommission auch mit den betroffenen Gemeindepräsidenten über die Verankerung der Projekte in der Bevölkerung sowie die Ziele, den Stand und den Fahrplan der vorgesehenen flankierenden Massnahmen.

Finanzierung von Strassenbauprojekten
Der Kanton finanziert alle seine Aufwendungen für den Strassenverkehr über den Strassenfonds. Der Fonds besteht aus der Hälfte des Reinertrags der Mineralölsteuer, dem Mineralölzuschlag auf Treibstoff von 30 Rappen pro Liter, dem Reinertrag der Autobahnvignette und zweckgebundenen Mitteln aus kantonalen Strassenverkehrsabgaben. Für den Bau der beiden Umfahrungsstrassen Bütschwil und Wattwil ist keine obligatorische Volksabstimmung notwendig. Der Kantonsratsbeschluss untersteht jedoch dem fakultativen Finanzreferendum.

Der Kantonsrat berät die beiden Projekte erstmals in der Septembersession, in der Novembersession findet die zweite Lesung statt.

St.GallenSt.Gallen / 27.08.2009 - 08:58:42