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Türsteher-Prozess: Gast einer Grossdiskothek spitalreif geschlagen

Rheineck/SG. Ein ehemaliger Türsteher der mittlerweile geschlossenen Grossdiscothek Arena hätte sich vor dem Kreisgericht veranworten müssen, weil er 2004 einen Gast spitalreif geschlagen haben soll. Die Verhandlung wurde vertagt.

Der Anwalt des Angeklagten krank war. Das Kreisgericht Rheintal wird den Fall später verhandeln. Der heute 35-jährige ehemalige Türsteher ist der einfachen Körperverletzung und der mehrfachen versuchten Anstiftung zu falschem Zeugnis angeklagt.

Die Staatsanwaltschaft St. Gallen beantragt gemäss Anklageschrift eine bedingte Geldstrafe von 12’000 Franken (240 Tagessätze zu 50 Franken) und eine Busse von 3000 Franken.

Tat liegt fünf Jahre zurück
Die ihm vorgeworfene Tat liegt über fünf Jahre zurück. Der Täter konnte erst im Mai 2008 ermittelt werden, nachdem rund zwei Jahre nach dem Vorfall zusätzliche Zeuginnen auftgeaucht waren und von den Ermittlern befragt werden konnten. Am 3. Januar 2004 arbeitete der Angeklagte in der „Arena“ als Türsteher. Gegen 3 Uhr fragte ein Gast beim Ausgang eine junge Frau nach ihrer Handy-Nummer. Sie
ignorierte ihn – auch nachdem er ihr gesagt haben soll, sie werde nicht mehr leben, wenn sie ihm die Telefonnummer nicht gebe. Der Türsteher bekam das mit.

Er forderte den Mann auf, nach Hause zu gehen. „Mann, willst du noch leben?“, soll der Gast dem Türsteher entgegnet haben. Darauf habe der angeklagte Türsteher dem Gast die Faust ins Gesicht geschlagen, worauf dieser zu Boden ging.

Zeugin beeinflusst
Dem Mann musste im Kantonsspital St. Gallen ein gebrochener Unterkiefer operiert werden. Er lag vier Tage im Spital und war rund zwei Wochen zu 100 Prozent arbeitsunfähig. Rund einen Monat nach dem Vorfall in der Discothek erstattete er Anzeige.

Neben der Körperverletzung wird dem Ex-Türsteher auch vorgeworfen, die Frau, die vom Opfer beim Disco-Eingang angemacht worden war und Zeugin im Prozess ist, zu einer falschen Aussage angestiftet zu haben. Er soll die Mutter der Frau an deren Arbeitsplatz gebeten haben, die Tochter solle ihn schützen.

St.GallenSt.Gallen / 28.08.2009 - 10:54:55