Tötungsdelikt von 1997 geklärt?
Ausserrhoden/Buhwil TG. Zehn Jahre nach dem Tötungsdelikt an dem Ausserrhoder Robert K. (27) ist eine neue Entwicklung eingetreten: Die Ermittlungen gegen zwei Tatverdächtige laufen.
Im Fall eines Tötungsdelikts aus dem Jahr 1997 in Thurgauischen Buhwil steht das Strafverfahren des Kantonalen Untersuchungsrichteramts Thurgau gegen zwei Tatverdächtige kurz vor dem Abschluss. Das teilt die Thurgauer Kantonspolizei mit.
Über 70 Ordner mit Ermittlungspapieren
Am Morgen des 9. Februar 1997 wurde beim Armbrustschützenhaus an der Staatsstrasse zwischen Buhwil und Neukirch an der Thur der damals 27-jährige Robert K. erschossen aufgefunden. Unmittelbar und in den Jahren danach überprüften und verfolgten die Kriminalpolizei und das Untersuchungsrichteramt des Kantons Thurgau Hunderte von Hinweisen und Spuren, um die Verantwortlichen des Tötungsdelikts zur Rechenschaft zu ziehen. Die entsprechenden Aktenstücke füllen mittlerweile rund 70 Bundesordner.
Bereits kurz nach der Tat nahm das Untersuchungsrichteramt einen heute 36-jährigen Schweizer, der zum sozialen Umfeld des Opfers gehört hatte, zweimal in Untersuchungshaft, entliess ihn in beiden Fällen jedoch kurz darauf wieder, da sich der Tatverdacht nicht erhärten liess. 2003 wurde das Verfahren neu aufgerollt, nachdem Ermittlungserkenntnisse und kriminaltechnische Abklärungen neue Untersuchungsansätze gezeigt hatten.
Geld als mögliches Motiv
Zwei Männer wurden darauf bis heute in Untersuchungshaft versetzt: im November 2003 ein heute 33-jähriger Schweizer und im März 2004 erneut der 36-Jährige, der schon 1997 tatverdächtig war. Beide sind nicht geständig, werden aber auf Grund der Indizienlage dringend verdächtigt, mit dem Tod von Robert K. unmittelbar in Verbindung zu stehen. Sie pflegten vor dem Tötungsdelikt sowohl miteinander wie mit dem Opfer regelmässigen Umgang. Als mögliches Tatmotiv könnten Bereicherungsabsichten im Vordergrund gestanden haben.
Das entsprechende Verfahren des Kantonalen Untersuchungsrichteramts Thurgau steht derzeit kurz vor dem Abschluss, danach werden die Akten zur Anklageerhebung an die Staatsanwaltschaft überwiesen. Über die Schuldfrage wird im Falle einer Anklage durch die Staatsanwaltschaft das Gericht entscheiden.