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Todescrash: Gutachten liegt vor

Schönenwerd/SO. In der Strafuntersuchung gegen drei Beschuldigte zufolge des tödlichen Verkehrsunfalls vom 8. November 2008 liegt das verkehrstechnische Gutachten vor.

Die Staatsanwaltschaft Kanton Solothurn hat den Parteien am Dienstag mitgeteilt, dass die Strafuntersuchung damit aus ihrer Sicht abgeschlossen ist und dass sie beabsichtigt, gegen zwei Beschuldigte wegen vorsätzlicher Tötung Anklage zu erheben. Das Verfahren gegen den dritten Beschuldigten soll an die Jugendanwaltschaft des Kantons Aargau abgetreten werden.

Das am 12. November 2008 an die Firma Dynamic Test Center in Vauffelin in Auftrag gegebene Gutachten über den tödlichen Verkehrsunfall vom 8. November 2008 in Schönenwerd liegt der Staatsanwaltschaft Kanton Solothurn nun vor.

Das verkehrstechnische Gutachten kommt zu folgenden, für das vorliegende Verfahren wesentlichen Schlüssen: Der Audi A4 prallte mit einer Geschwindigkeit von 101 km/h – 116 km/h auf den VW Golf auf, welcher mit 19.5 km/h – 25 km/h im Begriffe war, von der Aarauerstrasse nach links in die Stiftshaldenstrasse abzubiegen. Die signalisierte Höchstgeschwindigkeit betrug 50 km/h. Aufgrund des heftigen Aufpralles verstarb eine sich hinten rechts im VW Golf befindende junge Frau noch auf der Unfallstelle. Dessen Fahrer und Beifahrerin wurden verletzt. Bei der Beifahrerin ist mit bleibenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu rechnen.

Zirka 600 bis 740 m vor der Unfallstelle sollen die Beschuldigten im mit 80 km/h signalisierten Bereich von Aarau her Richtung Schönenwerd fahrend zwei unbeteiligte Fahrzeuge überholt haben. Aufgrund der Aussagen der Beteiligten errechnet das Gutachten eine Geschwindigkeit des Audi-Fahrers bei diesem Überholmanöver von 117 km/h – 135 km/h. Zu Beginn des mit 50 km/h signalisierten Innerortsbereiches, rund 130 m vor der Kollisionsstelle, ist gemäss Gutachten von einer Geschwindigkeit des Audi-Fahrers von 116 km/h – 129 km/h auszugehen.

Das Gutachten hat noch weitere für das Verfahren wertvolle Erkenntnisse erarbeitet: So wäre es dem nach links abbiegenden VW Golf unter der Voraussetzung, dass sich der Audi A4 mit den vorgeschriebenen 50 km/h der Unfallstelle genähert hätte, möglich gewesen, sich rechtzeitig aus dem Gefahrenbereich zu entfernen. Die Kollision wäre so vermieden worden. Zum Zeitpunkt, als der VW Golf abbog, befand sich der Audi A4 noch 95 – 127 m von der Kollisionsstelle entfernt. Ob es dem Golf-Fahrer aus dieser Distanz unter den konkreten Sichtverhältnissen möglich war, den Audi A4 zu sehen oder dessen Tempo richtig einzuschätzen, ist hingegen eine Frage der Beweiswürdigung, welche das Gericht wird vorzunehmen haben.
Technische Mängel an den beteiligten Fahrzeugen als Unfallursache konnte das Gutachten ausschliessen. Das Gutachten geht davon aus, dass der Blinker des VW Golf kurz vor der Kollision eingeschaltet war (aufgrund temperaturbedingter Veränderungen der Glühwendel).

Die Staatsanwaltschaft erachtet die Strafuntersuchung mit dem Gutachten als abgeschlossen. Den Parteien wurde mitgeteilt, dass der zuständige Staatsanwalt gedenkt, gegen den Fahrer des Audi A4 sowie den Fahrer des Fiat Punto Anklage u.a. wegen vorsätzlicher Tötung zu erheben. Das Verfahren gegen den dritten Beschuldigten soll an die Jugendanwaltschaft des Kantons Aargau abgetreten werden. Diese führte zum Zeitpunkt der Ereignisse von Schönenwerd bereits ein Strafverfahren gegen den Beschuldigten wegen des Verdachts, als Jugendlicher Straftaten begangen zu haben. Die Parteien haben nun bis am 24. April 2009 Zeit, Beweisergänzungsbegehren zu stellen.

SolothurnSolothurn / 09.04.2009 - 10:59:52